Schutzgebiete und Objekte
Naturschutzgebiete
Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.
Als Naturschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie von deren Lebensräumen oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind.
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Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete sind eindeutig zu erkennen, da sie landeseinheitlich mit einem grün umrandeten Dreieckssymbol gekennzeichnet werden, das auf weißem Grund einen Seeadler oder eine Eule und den Schriftzug "Landschaftsschutzgebiet" trägt.
Sie sind in der Regel flächenmäßig wesentlich größer als Naturschutzgebiete und unterliegen wesentlich geringeren Schutzbestimmungen.
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Schutzgebiete und Objekte
Neben dem Artenschutz hat auch der Schutz von bestimmten Gebieten oder besonderen Objekten seinen Stellenwert im Landkreis Nienburg/Weser.
So gibt es:
- Naturschutzgebiete (NSG)
- Landschaftsschutzgebiete (LSG)
- Naturdenkmäler (ND)
- Geschützte Landschaftsbestandteile
- Gesetzlich geschützte Biotope (GB)
- Natura 2000
die eben der besonderen Aufmerksamkeit der Naturschutzbehörde bedürfen, damit sie in ihrer Einmaligkeit und Schönheit auch so erhalten bleiben.
Die Verzeichnisse und Karten zu den Schutzgebiets- und objektkategorien können zu den Öffnungszeiten - möglichst nach vorheriger Terminabstimmung unter Tel. Nr. 05021 967-875 - bei der unteren Naturschutzbehörde, Kreishaus am Schloßplatz, Eingang B in Nienburg eingesehen werden. Darüber hinaus können Auszüge der einzelnen Verzeichnisse bei den betroffenen Gemeinden eingesehen werden.
Wichtiger Hinweis: Die Verzeichnisse begründen keine Rechte und Pflichten. Verbindlich sind die angegebenen Verordnungen bzw. Satzungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen.
- Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG)
- Ankündigung der Kartierungen zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes Landkreis Nienburg/Weser (Amtliche Bekanntmachung vom 14.05.2012)
Geschützte Landschaftsbestandteile
Als geschützte Landschaftsbestandteile können bestimmte Teilräume von Natur und Landschaft ausgewiesen werden, wenn sie z. B. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes beitragen oder eine Bedeutung als Lebensstätte be- stimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten haben. Einige geschützte Landschaftsbestandteile sind bereits kraft Gesetzes unter Schutz gestellt.
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Gesetzlich geschützte Biotope
Gesetzlich geschützt sind charakteristische naturnahe Biotop- typen, die sich aufgrund besonderer biologischer, geomorphologischer und standörtlicher Gegebenheiten durch hohen ökologischen Wert sowie Seltenheit auszeichnen, also weitgehend den Schutzwürdigkeitsgrad eines Naturschutzgebietes oder Naturdenkmals haben. Sie sind vor Ort nicht gesondert gekennzeichnet.
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Naturdenkmäler
Als Einzelschöpfungen der Natur gelten z.B. alte oder seltene Bäume und Baumgruppen, Findlinge, Quellen, Gewässer, Tümpel und Moore. In der Regel bedeutet die Unterschutzstellung als Naturdenkmal kraft Gesetz ein absolutes Veränderungs- verbot. Maßnahmen, die der Feststellung oder Beseitigung einer vom Naturdenkmal ausgehenden Gefahr dienen, sind erlaubt.
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Organisationseinheiten
554 FD Naturschutz | |
Kreishaus B Kreishaus am Schloßplatz 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-875 Telefax: 05021 967-510 E-Mail: natur@kreis-ni.de | Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr |