Zensus 2022
Am 15. Mai 2022 ist Zensusstichtag: Die Bundesrepublik Deutschland führt diesbezüglich gemäß Unionsrecht eine abermalige Bevölkerungszählung durch. Hierbei handelt es sich freilich nicht um eine klassische Vollerhebung, sondern um eine registergestützte Zählung. Mithin werden im gesamten Bundesgebiet etwa 10 % der Haushalte (Haushaltestichprobe) direkt befragt und die hieraus gewonnenen Ergebnisse auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnet. An Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften findet hingegen aufgrund von hohen Fluktuationen eine Vollerhebung statt. Parallel zu der besagten Volkszählung wird auch eine Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt.
Der Zensus ist eine unverzichtbare Komponente einer modernen Bundesstatistik. Denn durch die Aktualisierung der Bevölkerungszahlen und darüber hinaus weiterer statistischer Kennzahlen zu den Wohn- und Lebensverhältnissen sowie Einkommensgrößen der Bundesbürger werden der Politik, der Wirtschaft und nicht zuletzt der Gesellschaft wichtige Basisdaten zur Verfügung gestellt. So hängen bspw. der Länderfinanzausgleich, der Zuschnitt der Wahlkreise und die Frage, an welchen Orten Wohnbauland ausgewiesen werden soll, von der tatsächlichen Bevölkerungsgröße ab. Aufgabe des Zensus 2022 ist es somit, eine möglichst präzise Einwohnerzahl in der Bundesrepublik Deutschland zu ermitteln.
Die Stadt und der Landkreis Nienburg/Weser haben zum 1. September 2021 die gemeinsame Erhebungsstelle installiert, um durch die gemeinsame Disposition von personellen und materiell-technischen Ressourcen das Ziel der Bevölkerungszählung im Kreisgebiet kosteneffizient zu erreichen. Die gemeinsame Erhebungsstelle ist in organisatorischer, personeller und technischer Hinsicht eine von anderen Verwaltungseinheiten abgeschottete Organisation. Mithin wird dem Schutz der personenbezogenen Daten oberste Priorität eingeräumt.
Bei ihrer Aufgabenwahrnehmung ist die Erhebungsstelle auf das Engagement von Interviewerinnen und Interviewern, sogenannten Erhebungsbeauftragten, angewiesen. Ihre Aufgabe besteht darin, die ausgewählten Haushalte aufzusuchen und dort die Befragungen durchzuführen. Hierfür wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Diesbezügliche Schulungen finden ab März 2022 und die Begehung der Haushalte von Mai bis August 2022 statt.
Für die Erhebungsbeauftragtentätigkeit vorausgesetzt werden u.a. Volljährigkeit, Erreichbarkeit (vorzugsweise per E-Mail), gute Deutschkenntnisse (auch gerne andere Sprachen), ein freundliches und sicheres Auftreten und ein eigener PKW wären von Vorteil.
Für eine Registrierung als Erhebungsbeauftragte(r) ist es unabdingbar, bei der Anmeldung folgende Daten zu übermitteln: Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum, Ihre vollständige Anschrift, Ihre Mobilnummer, die Sprachen, die Sie sprechen, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Bankverbindung (zwecks Abrechnung der Aufwandsentschädigung) sowie ob Sie ein Fahrzeug besitzen oder nicht.
Für die Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte(r) wird eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von ca. 700,00 € gezahlt.
Bei Interesse melden Sie sich gerne für weitere Informationen per Email an nienburg@zensus.niedersachsen.de oder telefonisch unter 05021/87-531 bzw. 05021/87-532.
Weitergehende Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Statistik Niedersachsen sowie auf der Seite des Statistischen Bundesamtes.