Was ist ein Zusatzstoff?
Zusatzstoffe werden im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz definiert als Stoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden zur Beeinflussung ihrer Beschaffenheit oder zur Erzielung bestimmter Eigenschaften oder Wirkungen, das heißt aus technologischen, den Genußwert steigernden oder haltbarkeitsverlängernden Gründen.
Für Zusatzstoffe gilt das Verbotsprinzip, was bedeutet, dass eine Verwendung von Zusatzstoffen prinzipiell verboten ist, es sei denn, ein Zusatzstoff ist ausdrücklich zugelassen. Zugelassen werden nur Stoffe, die gesundheitlich unbedenklich und unter Berücksichtigung technologischer, ernährungsphysiologischer und diätetischer Erfordernisse mit dem Schutz der Verbraucher vereinbar sind. Die wichtigste Vorschrift ist die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung. In dieser Verordnung sind die zugelassenen Stoffe und die Lebensmittel, in denen diese verwendet werden dürfen, aufgeführt. Ebenso werden die Zusatzmengen begrenzt und die Kenntlichmachung (Deklaration) vorgeschrieben.
Häufig sind im Zutatenverzeichnis die Zusatzstoffe mit E-Nummern aufgeführt.