Wallhecken
Geschützte Landschaftsbestandteile kraft Gesetz
Als Wallhecken bezeichnet man mit Bäumen oder Sträuchern sowie Kräutern und Gräsern bewachsene Erd-, Stein- oder Torfwälle, die im Rahmen der historischen Landnutzung angelegt wurden.
Sie dienen oder dienten den Bauern und Landwirten - auch wenn sie zur Wiederherstellung oder naturräumlich-standörtlich sinnvollen Ergänzung des traditionellen Wallheckennetzes neu angelegt worden sind - als Einfriedigung von Äckern und Weiden, als Windschutz, als Schattenspender und Unterstand für das Weidevieh und wurden auch zur Holzgewinnung genutzt. Wallhecken können viele Jahrhunderte alt sein und zählen zu den ältesten Bestandteilen unserer Kulturlandschaft. Wallhecken sind auch heute noch Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Sie dienen Tieren als Höhlen- und Nistplatz, Deckung, Überwinterungsquartier, Nahrungsquelle und Witterungsschutz.
Wallhecken vernetzen Waldränder, Feldraine und Feldgehölze als Lebensräume miteinander und sind damit wichtige Bestandteile des gesetzlich verankerten Biotopverbundes.
Wallhecken gliedern und prägen auch heute noch die Kulturlandschaft. Aufgrund Ihrer Entstehungsgeschichte und ihrer traditionellen Nutzung haben Sie eine hohe Bedeutung als kulturhistorisches Landschaftselement.
Für alle Wallhecken gilt kraft Gesetzes ein absolutes Beseitigungs- und Beeinträchti-gungsverbot, sodass es keiner weiteren Verordnung oder Unterschutzstellung in anderer Weise durch die Naturschutz- behörde bedarf. Ausgenommen sind Wälle, die Teil eines Waldes sind.
Alle Handlungen, die das Wachstum der Bäume und Sträucher beeinträchtigen, sind verboten.
Pflegemaßnahmen durch die Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten sind erlaubt und sogar erwünscht.
In Einzelfällen kann es Ausnahmen von den Verboten geben. Solche Ausnahmen sind vorab bei der Naturschutzbehörde zu beantragen.
Im Landkreis Nienburg/Weser kommen Wallhecken vornehmlich in der Samtgemeinde Uchte sowie in den Gemeinden Warpe und Wietzen vor. Vereinzelt sind sie aber im ganzen Landkreis anzutreffen.
Die geschützen Landschaftsbestandteile finden Sie in der nebenstehenden Übersichtskarte (Geoportal).
Das Geoportal des Landkreises Nienburg/Weser dient als Verzeichnis der geschützten Teile von Natur und Landschaft (§14 (9) NAGBNatschG).
Wenn Sie weitere Informationen vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) möchten...
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Ansprechpartner/in
Frau Graf![]() | |
Amt / Bereich 55 FB Umwelt › 554 FD Naturschutz Kreishaus B, Zimmer 351 // 2. OG Kreishaus am Schloßplatz 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-349 Telefax: 05021 967-510 E-Mail: natur@kreis-ni.de | |
Frau Kettler![]() | |
Amt / Bereich 55 FB Umwelt › 554 FD Naturschutz Kreishaus B, Zimmer 351 // 2. OG Kreishaus am Schloßplatz 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-351 Telefax: 05021 967-510 E-Mail: natur@kreis-ni.de Arbeitszeit: |
Dokumente
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Gesetzesauszug Wallhecken (15 kB) |
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Broschüre Wallhecken (744 kB) |