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Mehrtägige Ausflüge der Kindertageseinrichtungen (BuT)
Leistungsberechtigte:
- Kinder einer Kindertageseinrichtung
Kindertageseinrichtungen sind:
- Kinderkrippen
- Kindergärten
- Horte
- Kinderspielkreise
Voraussetzungen:
- Der Ausflug muss von der Kindertageseinrichtung (KiTa) bestätigt werden. Auf der Bestätigung der KiTa müssen die Höhe der Kosten und die Bankverbindung genannt werden.
Umfang der Leistung:
Übernommen werden die tatsächlichen Aufwendungen für
- die Fahrt
- Unterbringung und Verpflegung
- gemeinsame Veranstaltungen und Besichtigungen
Die mit dem Ausflug verbundenen persönlichen Kosten (Taschengeld etc.) werden nicht übernommen.
Art der Leistungsgewährung:
Der Betrag wird direkt an die Kindertageseinrichtung überwiesen.