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Lernförderung (BuT)
Leistungsberechtigte:
Schülerinnen und Schüler
- bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die
- eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und die
- keine Ausbildungsvergütung erhalten
Voraussetzung:
- das nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegte Lernziel wird nicht erreicht (auch ohne Versetzungsgefährdung)
- es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote
Nachweis:
Es muss eine Stellungnahme der Schule vorgelegt werden, dass
- der Erwerb der wesentlichen Kompetenzen gefährdet ist
- im Falle der Lernförderung eine positive Prognose besteht, die wesentlichen Kompetenzen zu erwerben
- die Leistungsschwäche nicht auf unentschuldigte Fehlzeiten oder anhaltendes Fehlverhalten oder Nichtteilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten der Schule zurückzuführen ist
- geeignete kostenfreie schulische Angebote hinsichtlich des festgestellten Lernförderbedarfs nicht bestehen
Es wird keine Lernförderung gewährt, wenn es „nur" um die Verbesserung von Zensuren geht oder um einen besseren Abschluss zu erreichen.
Art und Dauer der Leistungsgewährung:
- Gutscheingewährung (über den Umfang der Förderung wird ein Gutschein ausgestellt)
Diesen Gutschein legt die leistungsberechtigte Person oder deren gesetzlicher Vertreter der Servicestelle Lernförderung, Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg vor.
- Die Servicestelle Lernförderung organisiert den Lernförderkurs.
- Die Servicestelle Lernförderung rechnet direkt mit dem Landkreis Nienburg/Weser ab.
Dokumente
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Flyer Bildungspaket (4 MB) |
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Flyer Lernförderung (534 kB) |