Landratswahl 2019
Am Sonntag, den 26.05.2019, fand in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr die Wahl des/der neuen Landrätin/Landrats im Landkreis Nienburg statt. Die Landrätin bzw. der Landrat wird für die Dauer vom 01.11.2019 bis 31.10.2026 gewählt.
Wie wird gewählt?
Wählerinnen und Wähler haben nur eine Stimme, die sie einer Bewerberin/einem Bewerber durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können. Die Landrätinnen/Landräte werden mit absoluter Mehrheit gewählt. Gewonnen hat, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen errungen hat. Gelingt dies keiner Bewerberin / keinem Bewerber, findet am 16. Juni 2019 eine Stichwahl statt. Es treten dabei nur noch die beiden Bewerber/innen gegeneinander an, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Gewählt ist dann, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
Gibt es nur einen Bewerber bzw. eine Bewerberin, so kann auf dem Stimmzettel mit „ja“ oder „nein“ gestimmt werden. Auch hier ist der/die Bewerber/in nur gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler/innen für ihn oder sie entschieden hat. Erhält die Person nicht die erforderlichen Stimmen, so wird eine neue Direktwahl durchgeführt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie alle Unionsbürger (Personen, welche die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen), die
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden (Samtgemeinden) geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!
Zusätzlich darf kein Wahlausschlussgrund vorliegen.
Briefwahl
Wer in einem Wählerverzeichnis als wahlberechtigt eingetragen ist, kann bei der kommunalen Behörde einen Wahlschein beantragen und die Briefwahlunterlagen anfordern.
Stellen Sie den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins möglichst frühzeitig, damit genügend Zeit zur Rücksendung bleibt.
- Sie erhalten bis Anfang Mai Ihre Wahlbenachrichtigungskarte.
- Füllen Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen vollständig aus.
- Senden Sie den ausgefüllten Antrag per Post an Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde. Sie können den Antrag auch per Telefax, E-Mail oder online stellen.
- Anschließend erhalten Sie die Briefwahlunterlagen zusammen mit einem Merkblatt zur Briefwahl per Post nach Hause.
- Füllen Sie die Wahlunterlagen aus. Legen Sie dann den ausgefüllten Stimmzettel in den grünen Stimmzettelumschlag und verschließen diesen. Danach unterschreiben Sie die eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein (Ort und Datum nicht vergessen!), da die Stimme sonst nicht gültig ist. Der verschlossene grüne Stimmzettelumschlag (mit dem Stimmzettel) und der Wahlschein kommen zusammen in den roten Wahlbriefumschlag.
- Die Rücksendung an Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde übernimmt kostenlos die Deutsche Post AG.
Organisationseinheiten
121 FD Service und Wahlen | |
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