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Grundwasserabsenkung
Bei Baumaßnahmen kann es gelegentlich erforderlich werden, zum Zwecke der Trockenhaltung der Baugrube vorübergehend eine Grundwasserabsenkung, eine sog. Wasserhaltung, betreiben zu müssen.
Dieses bedarf in jedem Falle - unabhängig von der Fördermenge oder der Dauer der Absenkung - einer Erlaubnis nach §§ 8 u. 10 des Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Soll das abgepumpte Wasser in ein Gewässer eingeleitet werden, so ist gleichzeitig auch hierfür eine Erlaubnis zu beantragen.
Die wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8 u. 10 WHG ist beim Landkreis Nienburg/Weser, Fachdienst Wasserwirtschaft mit dem Antrag Grundwasserabsenkung zu beantragen.