Geschützte Landschaftsbestandteile durch Satzung/Verordnung
Die Städte und Gemeinden können im Innenbereich geschützte Landschaftsbestandteile durch Satzung ausweisen. Derzeit sind im Landkreis Nienburg 5 geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um so genannte „Baumschutzsatzungen“.
Zusätzlich kann die Naturschutzbehörde im Außenbereich durch Verordnung geschützte Landschaftsbestandteile ausweisen. Dieses ist im Landkreis Nienburg/Weser derzeit nicht der Fall.
Die bei mir im Verzeichnis der geschützen Teile von Natur und Landschaft (§14 (9) NAGBNatschG) geführten Flächen finden Sie in der nebenstehenden Übersichtskarte (Geoportal).
Das Verzeichnis bzw. der jeweilige Lageplan kann zu den Öffnungszeiten - möglichst nach vorheriger Terminabstimmung unter Tel. Nr. 05021 967-875 - bei der unteren Naturschutzbehörde, Kreishaus am Schloßplatz, Eingang B in Nienburg eingesehen werden. Darüber hinaus kann ein Auszug des Verzeichnisses sowie der Lageplan bei der betroffenen Gemeinde eingesehen werden.
Ansprechpartner/in
Frau Völlers![]() | |
Amt / Bereich 55 FB Umwelt › 554 FD Naturschutz Kreishaus B, Zimmer 357 // 2. OG Kreishaus am Schloßplatz 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-888 Telefax: 05021 967-510 E-Mail: natur@kreis-ni.de | |
Herr Schniedermann![]() | |
Amt / Bereich 55 FB Umwelt › 554 FD Naturschutz Kreishaus B, Zimmer 356 // 2. OG Kreishaus am Schloßplatz 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-374 Telefax: 05021 967-510 E-Mail: natur@kreis-ni.de Arbeitszeit: |