Checkliste Schwangerschaft
Allgemein
Zuständigkeit/ Adressen | bei positivem Schwangerschaftstest |
Termin | Hebamme am besten bis zur 15. Schwangerschafts-woche |
besonderes Infomaterial/Flyer | Fahrplan Schwangerschaft |
Bemerkung | am besten ab der 25. Schwangerschaftswoche mit einem Geburtsvorbereitungskurs beginnen |
Zuständigkeit/ Adressen | siehe Fahrplan |
Termin | jederzeit nach terminlicher Absprache |
besonderes Infomaterial/Flyer | www.soziales.niedersachsen.de Stichwort Schwangerschaftskonfliktberatung; und Fahrplan |
Gesetzliche Grundlage | Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten |
Bemerkung | Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12 Woche zulässig; zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens 3 Tage liegen |
Zuständigkeit/ Adressen | Fachbereich Jugend/Eingangsmanagement |
Termin | Schwangerschaft + erstes Lebensjahr |
besonderes Infomaterial/Flyer | |
Bemerkung | für Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf |
Zuständigkeit/ Adressen | Gesetzliche Krankenkasse oder Krankenversicherung |
Termin | Unmittelbar nach der Geburt |
besonderes Infomaterial/Flyer | je nach Versicherung |
Bemerkung | Geburtsbescheinigung vorlegen |
Finanziell
Zuständigkeit/ Adressen | Familienkasse bei der Agentur für Arbeit, Verdener Str. 21, Nienburg |
Termin | Innerhalb von drei Monaten nach der Geburt |
besonderes Infomaterial/Flyer | |
Gesetzliche Grundlage | Bundeskindergeldgesetz (BKGG) |
Bemerkung | Formular + Geburtsbescheinigung vorlegen |
Zuständigkeit/ Adressen | Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit |
Termin | Unmittelbar nach der Geburt, da nicht rückwirkend gezahlt wird |
besonderes Infomaterial/Flyer | |
Gesetzliche Grundlage | Bundeskindergeld-gesetz (BKGG) |
Bemerkung | für gering verdienende Eltern; Bezug von Alg II. oder Sozialgeld schließt den Bezug aus; monatlich bis zu 140,00 € je Kind |
Zuständigkeit/ Adressen | LK Nienburg, FD Wirtschaftliche Hilfen , Kreishaus A |
Termin | Innerhalb von drei Monaten nach der Geburt |
besonderes Infomaterial/Flyer | Informationsblatt vom Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration |
Gesetzliche Grundlage | Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) |
Bemerkung | Formular + Geburtsbescheinigung vorlegen; wird für maximal 14 Monate gezahlt |
Zuständigkeit/ Adressen | Familienservicebüro des Landkreises Nienburg und weitere (siehe Fahrplan) |
Termin | rechtzeitig vor der Geburt |
besonderes Infomaterial/Flyer | MUK Flyer |
Antrag auf Unterhaltsvorschuss (für allein erziehende, die vom anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten)
Zuständigkeit/ Adressen | FD 361 Vertretung Minderjähriger |
Termin | Unmittelbar nach der Geburt |
Gesetzliche Grundlage | Unterhaltsvorschuss-gesetz (UVG) Nds. |
Bemerkung | Geburtsurkunde, Anmeldebescheinigung und Fotokopie des Personalausweises mitbringen |
Zuständigkeit/ Adressen | Finanzamt Nienburg/W., Schlossplatz 10 |
Termin | Unmittelbar nach der Geburt |
besonderes Infomaterial/Flyer | |
Gesetzliche Grundlage | Einkommenssteuer-gesetz (EStG) |
Bemerkung | vereinfachter Lohnsteuerermäßigungsantrag + Kopie der Geburtsurkunde |
Beruflich
Zuständigkeit/ Adressen | Arbeitgeber |
Termin | 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, (also eine Woche nach der Geburt, wenn Elternzeit an Mutterschutz anschließen soll) |
besonderes Infomaterial/Flyer | http://www.test.de/Gewusst-wie-Elternzeit-beantragen-4180016-0/ |
Gesetzliche Grundlage | Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) |
Bemerkung | bis zu drei Jahre (auch gleichzeitig von beiden Elternteilen), formloser Antrag beim Arbeitgeber zunächst über zwei Jahre Elternzeit. Nach den zwei Jahren kann noch ein drittes genommen werden bis spät. Zum 8 Lebensjahr des Kindes |
Zuständigkeit/ Adressen | Arbeitgeber |
Termin | so früh wie möglich, weil ab dem Zeitpunkt der Meldung die Regelung des Schutzes in Kraft tritt |
besonderes Infomaterial/Flyer | |
Gesetzliche Grundlage | MuSchG |
Bemerkung | 6 Wochen vor Entbindungstermin bis 8 Wochen nach der tatsächlichen Geburt des Kindes |
Zuständigkeit/ Adressen | Krankenkassen |
Termin | Bescheinigung des Frauenarztes oder der Hebamme darf frühestens eine Woche vor Beginn der Schutzfrist ausgestellt werden |
besonderes Infomaterial/Flyer | |
Gesetzliche Grundlage | MuSchG |
Bemerkung | in Höhe von bis zu 13 € täglich, Arbeitgeber zahlt den Differenzbetrag bis zum Nettoverdienst |
Organisatorisch
Zuständigkeit/ Adressen | Kommunen oder Landkreis für Kindertagespflege oder Betriebskrippe |
Termin | ab sofort |
besonderes Infomaterial/Flyer | Kindertagespflege-Flyer, Material der einzelnen KiGa´s, etc. |
Gesetzliche Grundlage | jeweilige Satzung |
Rechtlich
Zuständigkeit/ Adressen | |
Termin | Unmittelbar nach der Geburt |
besonderes Infomaterial/Flyer | Fahrplan Schwangerschaft |
Bemerkung | kann schon beim Standesamt während der Schwangerschaft anerkannt werden |
Zuständigkeit/ Adressen | Standesamt der Gemeinde, in der das Kind geboren wurde |
Termin | innerhalb einer Woche nach der Geburt |
besonderes Infomaterial/Flyer | Internetseite der Gemeinde |
Bemerkung | Geburtsdaten werden meist in der Klinik aufgenommen und an das Standesamt übermittelt |
Zuständigkeit/ Adressen | Bei der jeweiligen Kommune |
Termin | Unmittelbar nach der Geburt |
besonderes Infomaterial/Flyer | Internetseite der Gemeinde |
Zuständigkeit/ Adressen | Konsulat |
Termin | Unmittelbar nach der Geburt |
Zuständigkeit/ Adressen | |
Termin | Unmittelbar nach der Geburt |