BREXIT - Registrierung für britische Angehörige
Informationen für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörigen zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen
Das Vereinigte Königreich ist am 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten. In diesem Zusammenhang wurde zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich das sogenannte Austrittsabkommen geschlossen. Für die Zeit nach dem Austritt wurde ein Übergangszeitraum festgelegt, der am 31. Dezember 2020 endet.
Ab dem 1. Januar 2021 haben Personen, die bis dahin zum Aufenthalt oder zum Arbeiten in Deutschland berechtigt waren und von diesem Recht Gebrauch gemacht hatten, im Wesentlichen dieselben Rechte wir vor dem Austritt. Diese Rechte bestehen „kraft Gesetz“.
Um nachweisen zu können, dass Sie Rechte nach dem Austrittsabkommen haben, benötigen Sie jedoch zwingend ein Dokument, das Sie bei der Ausländerbehörde erhalten.
Wann sind Sie nach dem Austrittsabkommen begünstigt?
Sie leben als britischer Staatsangehöriger oder als dessen Familienangehöriger bereits im Einklang mit dem Unionsrecht in Deutschland oder verlegen Ihren Wohnsitz bis 31.12.2020 nach Deutschland? Und Sie werden auch nach dem 31.12.2020 weiter in Deutschland wohnen? In diesem Fall genießen Sie ein aus dem Unionsrecht abgeleitetes Aufenthaltsrecht.
Was müssen Sie beachten?
Wenn Sie nach dem Austrittsabkommen begünstigt sind und weiterhin im Landkreis Nienburg/Weser leben wollen, müssen Sie sich bis spätestens 30.06.2021 bei uns registrieren (sogenannte Aufenthaltsanzeige).
Wir werden alle im Landkreis Nienburg/Weser gemeldeten britischen Staatsangehörigen bzw. ihre Familienangehörigen sowie ihre nahen Angehörigen zeitnah anschreiben und Ihnen ein Registrierungsfomular übersenden. Wenn Sie bisher nicht angemeldet sind, nutzen Sie bitte das Formular und senden Sie es uns zu.
Wie geht es weiter?
Wenn Sie sich registriert haben, erhalten Sie eine Bestätigung und werden zum Termin bei der Ausländerbehörde eingeladen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, bitte haben Sie etwas Geduld. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, werden wir für Sie ein Aufenthaltsdokument-GB bei der Bundesdruckerei bestellen. Dieses Aufenthaltsdokument-GB können Sie dann nach vorheriger Absprache bei uns abholen.
Ansprechpartner/in
Frau Werner![]() | |
Amt / Bereich 17 FB Ordnung und Verkehr › 171 FD Ausländerwesen und Staatsangehörigkeit Kreishaus A, Zimmer 231 // 1. OG Kreishaus am Schloßplatz 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-212 Telefax: 05021 967-430 E-Mail: abh@kreis-ni.de |