Der Landkreis Nienburg hat kürzlich Förderbescheide aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Höhe von rund 10 Mio. Euro erhalten. Eine zusätzliche Förderung durch das Land Niedersachsen wurde bereits beantragt und wird vermutlich bald genehmigt. Damit können weitere Investitionen in Höhe von über 20 Mio. Euro in den Breitbandausbau im Landkreis Nienburg fließen. Profitieren werden davon rund 1.000 weitere Privathaushalte und voraussichtlich über 750 Gewerbebetriebe in allen Gewerbegebieten des Kreisgebietes.
Nach Abschluss aller Ausbaumaßnahmen (also inklusive der bereits laufenden) werden dann ca. 99 % der Adressen im Landkreis Nienburg mit mindestens 30 MBit/s versorgt sein. Alle neu ausgebauten Adressen werden eine Bandbreite von wenigstens 50 MBit/s haben. Ein großer Teil der Ausbauten des bereits laufenden Projektes sowie alle jetzt hinzukommenden Adressen werden in FttB-Bauweise, also Glasfaser bis ins Haus, ausgeführt. Angeschlossen werden auch alle Schulen, sowie sämtliche Gewerbegebiete.
Das neue Fördergeld des Bundes stammt aus dem sogenannten 6. Förderaufruf. Der Landkreis hatte sich bereits am 5. Förderaufruf beteiligt. Mit den damals bewilligten Mitteln läuft aktuell der Breitbandausbau für mehr als 8.000 Anschlüsse im Landkreis. Das mit dem Ausbau für den 5. Förderaufruf beauftragte Telekommunikationsunternehmen Northern Access arbeitet mit Hochdruck daran, die Glasfaser im Landkreis zu verlegen. Es wurden bereits rund 250 km verlegt.
Unter anderem auf Grund stark begrenzter Tiefbaukapazitäten auf dem europäischen Markt ist mit einem Abschluss des aktuellen Förderprojektes erst Mitte 2021 zu rechnen. Ein weiterer Grund für Verzögerungen ist, dass die Firma Northern Access zahlreiche Neubaugebiete im Landkreis auch mit hochwertigen Breitbandanschlüssen versorgen soll. Andere Telekommunikationsunternehmen hatten es abgelehnt diese zu versorgen. Für diese zeitkritischen Ausbaumaßnahmen, die Northern Access auf eigene Kosten durchführt, wurden Fristverlängerungen eingeräumt.
Für die nun zusätzlich eingeworbenen Mittel muss der Landkreis ein erneutes europaweites Vergabeverfahren einleiten. Das wird Mitte des Jahres passieren. Der Baubeginn wird dann frühestens Anfang 2021 erfolgen. Die Frist zur Fertigstellung aller Arbeiten ist abhängig vom Ergebnis des jetzt beginnenden Vergabeverfahrens.
Auch im 6. Förderaufruf waren nur sogenannte „weiße Flecken“ förderfähig, also Anschlüsse, in denen keine Versorgung mit mindestens 30 MBit/s gegeben ist. Diese werden im 6. Aufruf mit einer Glasfaserleitung bis ins Haus angeschlossen.
Auch wenn die Mobilfunkversorgung keine kommunale Aufgabe ist, hat sich der Landkreis dazu entschlossen, zusätzlich einen Großteil der Mobilfunkmasten im Landkreis mit Glaserfaser zu versorgen. Der weitere Ausbau der Mobilfunkkapazitäten bleibt jedoch Aufgabe der Mobilfunkbetreiber.