Der Schulelternrat hatte in dem Verfahren geltend gemacht, dass er durch den Landkreis nicht ordnungsgemäß beteiligt worden sei. Das Gericht stellt in seinem Beschluss jedoch fest, dass dem Schulelternrat kein Beteiligungsrecht zustand.
Einem nach Ablauf der Klagefrist noch nachgereichtem Antrag eines betroffenen Schülers und seiner Eltern räumt die Kreisverwaltung keinerlei Erfolgsaussichten ein. Sie wird deshalb nun die erforderlichen Schritte einleiten, um den Schultausch wie vorgesehen zu realisieren. Zum 01. August 2005 tauschen damit die Realschule „St. Laurentius-Schule“ in Liebenau und die Hauptschule Marklohe ihre bisherigen Schulgebäude.
Hintergrund für die Entscheidung des Landkreises sind die veränderten Raumbedürfnisse durch den Wegfall der Orientierungsstufen. Der wesentlich erhöhte Schulraumbedarf der Realschule in einer Größenordnung von acht Unterrichtsräumen kann in dem Gebäude in Liebenau nicht gedeckt werden. Demgegenüber besteht durch die Aufhebung der Orientierungsstufe im Schulgebäude in Marklohe einen Raumüberhang von 10 Unterrichtsräumen.
Durch den Tausch der Schulgebäude können die unterschiedlichen Raumbedürfnisse ohne größere bauliche Maßnahmen ausgeglichen werden.