In Vorbereitung für den zentralen Gewässerausbau und die Herstellung von Verwallungen zur Vernässung und Sanierung der Hochmoorflächen werden Hecken und Bäume entfernt sowie Zaunanlagen zurückgebaut.
Das Flurbereinigungsverfahren Lichtenmoor wurde mit Beschluss vom 11. August 2017 durch das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser eingeleitet, um damit als wesentliche Aufgaben das Flächenmanagement sowie die Ausführung von Maßnahmen des Moor- und Klimaschutzes umzusetzen. Wichtige Ziele sind die Verbesserung der ökologischen, agrarstrukturellen und landwirtschaftlichen Verhältnisse im Gebiet. Hierzu gehören für die Entwicklung von Natur und Landschaft insbesondere die Flächenbereitstellung von landwirtschaftlichen Nutz- und Moorflächen für die Wiedervernässung im Moorkernbereich und in den Naturschutzgebieten Holtorfer Moor, Randbereiche Lichtenmoor, Steimbker Kuhlen und Weißer Graben. Der Rückbau und Einstau von Gewässern und die Unterstützung der flächigen Wiedervernässung in Verbindung mit Maßnahmen zur Moorregeneration und zum Erhalt organischer Böden sowie der Moorentwicklung werden danach realisiert. Daneben sollen auch Zielvorstellungen der Torfindustrie in Verbindung mit der Umsetzung von Kompensationsverpflichtungen erreicht werden.
Die Flurbereinigung dient zudem der Unterstützung des Landkreises zur Ausweisung eines neuen Naturschutzgebietes im zentralen Hochmoor. Zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Verhältnisse wird das Wirtschaftswegenetz an die heutigen Bewirtschaftungserfordernisse insbesondere für die landwirtschaftliche Folgenutzung nach Torfabbau angepasst und das Gewässersystem zur Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzung neu geordnet.
Daneben wird die Erlebbarkeit des Lichtenmoores durch Herstellung von Erschließungsmaßnahmen für „sanften“ Tourismus und Naherholung verbessert.
Das Flurbereinigungsgebiet ist aktuell 2.619 Hektar groß. Rund 27 Kilometer Gewässer und rund 19 Kilometer Wege werden ausgebaut. Insgesamt steht für den Raum ein Finanzvolumen von 4,6 Millionen Euro zur Verfügung, das zu 75 Prozent aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes Niedersachsen gefördert wird. Die Eigenmittel werden vom Landkreis Nienburg, den Gemeinden und einzelnen Privateigentümern bereitgestellt.
Als erste Baumaßnahmen der Flurbereinigung werden 2020 die Hauptgewässer „310“ (Grenzgraben bis Moorbeeke) und „340“ (Steimbker Hauptentwässerungsgraben und Dorfgraben bis zur Alpe) ausgeführt. Zur Vorbereitung werden auf der Basis der ökologischen Baubegleitung bis Ende Februar im Randbereich der Trassen einzelne Gehölze und Hecken entfernt. Der Gewässerausbau berücksichtigt weitreichend die Anforderungen zu einem möglichst naturnahen Zustand und ist mit den zuständigen Wasserverbänden abgestimmt. Der Eingriff wird kompensiert.
Eng verzahnt mit der Flurbereinigung ist das Projekt „Klimaschutz durch Moorentwicklung im Lichtenmoor“ des Landkreises Nienburg. In dem Projekt werden mit Fördergeldern der EU und des Landes Niedersachsen in insgesamt sieben Teilgebieten (TG) des Lichtenmoores Maßnahmen zur Verbesserung der Vernässungsleistung des Hochmoors durchgeführt. Damit sollen die wichtigen Ziele des Klimaschutzes, der Hochmoorentwicklung und der Biodiversität erreicht werden. Die Maßnahmenflächen des Moor- und Klimaschutzes haben eine Größe von rund 460 Hektar und liegen im Zentralbereich des Lichtenmoores sowie in den Naturschutzgebieten Weißer Graben, Steimbker Kuhlen und Randbereiche Lichtenmoor. Die Durchführung von verschiedenen Maßnahmen wie Verfüllung von Gräben, der Flächeneinstau durch Verwallungen mit Vernässung und damit einhergehenden Nutzungsänderungen tragen deutlich zur Erhaltung des Hochmoores als Kohlenstoffspeicher bei und führen für das Gesamtgebiet zu einer Einsparung von klimaschädlichen Gasen von jährlich rund 6.800 Tonnen CO2-Äquivalenten.
Als besonders hoher Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Leistungen des Hochmoores ist der Rückbau des zentralen Entwässerungsgrabens (Torfgraben Harms und Busch) zu werten, der aufgrund des Neubaus des neuen Gewässersystems durch die Flurbereinigung erst möglich wird.
In den Teilgebieten Holtorfer Moor, Naturschutzgebiete Weißer Graben und am Alpegraben sowie Grünland Naturschutzgebiet Weißer Graben beginnen in diesem Jahr die ersten Baumaßnahmen.
Zur Hochmoorentwicklung mit Torfmoosen wird im „Teilgebiet 02“ eine landwirtschaftlich genutzte Grünlandfläche wiedervernässt. Dazu werden angrenzende Gräben verfüllt und verschlossen, Dränagen unterbrochen, der Oberboden abgeschoben und für Verwallungen verwendet sowie regelbare Überläufe für das Überschusswasser eingebaut.
Das „Teilgebiet 05“ ist heute stark verbuscht und mit Kiefer und Moorbirke bewaldet. Ziel ist hier, das Hochmoor zu vernässen und die vorhandene Moorvegetation zu verbessern. Dazu werden Verwallungen mit Überläufen gebaut, der vorhanden Alpegraben an der Südseite vollständig verfüllt sowie im weiteren Verlauf nach Norden teilverfüllt und mit Stau geregelt, um Überschusswasser ableiten zu können.
Im „Teilgebiet 06“ befindet sich das Grünland im Eigentum des Landkreises Nienburg in einem zunehmend schlechten Zustand. Durch die vorhandenen Entwässerungsgräben und die Ausbreitung der störenden Vegetation (Flatterbinse und Traubenkirsche) wird der Hochmoorkörper mineralisiert und aufgezehrt. Die Entfernung der störenden Gehölze an den Wegen, das Verschließen der Grüppen und Gräben sowie der Bau von Verwallungen stehen hier als Maßnahmen im Vordergrund. Ziel ist die Verbesserung des Status als Nassgrünland in extensiver Bewirtschaftung mit Verbesserung des Artenreichtums sowie Erhalt des Hochmoores.
Für die Realisierung der in den Teilgebieten beschriebenen Maßnahmen müssen umfangreich Gehölze in diesem Winter entfernt werden. Im Wesentlichen handelt es sich um Bäume, die auf den Bautrassen stehen. In der Bilanzierung der Folgen wurde durch die Naturschutzbehörde bewertet, dass der Verlust des ökologischen Wertes durch die Vorteile der Maßnahmen des Moor- und Klimaschutzes mehr als kompensiert wird. In der Regel werden Birken und Kiefern gefällt, die erhebliche Wassermengen dem Hochmoorkörper entziehen. Zudem wird ein hoher Beitrag zur Offenheit der Hochmoorlandschaft geleistet. Dem Artenschutz wird durch die Nutzung des begrenzten Zeitraums von Oktober bis Februar Rechnung getragen. Alle Jagdberechtigten wurden rechtzeitig informiert.
Mit Planung und Projektleitung ist die Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer (ÖSSM) e.V. (Winzlar) beauftragt. Finanzmittel in Höhe von insgesamt 1,72 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Die EU und das Land Niedersachsen fördern auch hier mit 75 Prozent. Der Eigenanteil kommt vom Landkreis Nienburg aus Ersatzgeld. Der Zeitraum für die Realisierung geht bis Juni 2022.