Aktuell liegt die vom Landesgesundheitsamt ermittelte Inzidenz der laborbestätigten Neufälle im Landkreis Nienburg bei 52,7. In der Nds. Corona-Verordnung ist als automatische Rechtsfolge für dieses Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz unter anderem folgendes geregelt.
- Private Feiern oder Treffen dürfen nur noch mit Personen aus maximal zwei Haushalten, höchstens aber insgesamt mit maximal zehn Personen (inklusive Angehörige) stattfinden. Dies gilt für Feiern und Treffen in der eigenen Wohnung und auch in Gaststätten oder anderen angemieteten Räumen.
- Veranstaltungen mit sitzendem Publikum dürfen nur noch mit maximal 100 Personen stattfinden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Veranstalter über ein vor der Veranstaltung mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmtes Hygienekonzept verfügt.
Hinweis: Nähere Informationen zur aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes finden Sie auf www.niedersachsen.de. Ab kommenden Montag wird eine neue Verordnung in Kraft treten, die weitere Einschränkungen mit sich bringen wird.