Viele fragen sich vielleicht: Wie kann es beispielsweise sein, dass die Infiziertenzahl steigt und dabei der Inzidenzwert sinkt?
Der Landkreis Nienburg hat diesen Umstand zum Anlass genommen, das Zustandekommen des Wertes zu erläutern. Der Begriff Inzidenz beschreibt die Häufigkeit von Ereignissen – insbesondere neu auftretender Krankheitsfälle innerhalb einer Zeitspanne. In Bezug auf die Coronazahlen werden alle aktiv gemeldeten Covid-19-Fälle der vergangenen sieben Tage zusammengezählt und auf eine Personenanzahl von 100.000 umgerechnet. Ein Beispiel: An einem Montagabend werden sechs neue Fälle bekannt. Der Wert des Montags eine Woche zuvor, angenommen es sind neun Fälle, fällt aus der Berechnung heraus, da nur die Fälle der vergangenen sieben Tage gewertet werden.
Das heißt: an dem aktuellen Montag sind insgesamt sechs aktive Fälle bekannt geworden, gleichzeitig entfallen aus der Berechnung die neun Fälle des vorangegangenen Montags. Das bedeutet, die Fallzahlen steigen und der Inzidenzwert fällt, da insgesamt drei Fälle weniger in die Berechnung des Inzidenzwertes einfließen.
Immer wieder kommt es vor, dass die Zahlen des Dashboardes des Robert-Koch-Institutes (RKI) nicht mit denen des Landkreises übereinstimmen. Der Grund dafür ist ein Meldeverzug. Das Gesundheitsamt in Nienburg meldet die Zahlen des Landkreises an das Land Niedersachsen. Von dort werden die Zahlen weiter gemeldet an das Robert-Koch-Institut. Da am Wochenende üblicherweise vom Land keine Zahlen an das RKI gemeldet werden, erscheinen die Zahlen des Landkreises Nienburg beim RKI erst später in der Tabelle. Die Zahlen des landkreiseigenen Dashboards werden jeden Abend ab ca. 18.00 Uhr aktualisiert und sind daher stets tagesaktuell.
Die Niedersächsische Landesregierung hat Regeln im Umgang mit den jeweiligen Inzidenzwerten aufgestellt, die per Allgemeinverfügung von den Landkreisen umgesetzt werden müssen. Wenn der Inzidenzwert über 35 liegt, sind beispielsweise in der Gastronomie nur noch 50 statt 100 Personen bei privaten Zusammenkünften oder Feiern erlaubt. Steigt der Inzidenzwert auf über 50, darf nur noch mit maximal 25 Personen in Gastronomiebetrieben gefeiert werden.
Ausführliche Informationen sind auch unter www.lk-nienburg.de/corona erhältlich.