Die Krankenkassen, die sich über 5 Jahre geweigert hatten, die Kosten für den Notarzt am Rettungswachenstandort Hoya zu tragen, erkannten diese für das streitige Jahr 2003 in Höhe von rd. 164.000,00 € an.
Vorausgegangen war eine eingehende Erörterung der Sach- und Rechtslage, bei der das Gericht deutlich machte, dass die Weigerung der Krankenkassen, den Notarztstandort Hoya als rettungsdienstlich notwendig anzuerkennen, erheblichen rechtlichen Bedenken begegne.
Erster Kreisrat Thomas Klein, der den Landkreis vor Gericht vertrat, vermutet, dass die Krankenkassen mit dem Anerkenntnis ein Gerichtsurteil vermeiden wollten, das die Rechtslage zu ihren Lasten festgeschrieben hätte.
Klein erwartet nun, dass die ausstehenden Notarztkosten für die Jahre 2002 und 2004 bis 2006 ebenfalls beglichen werden.
Trotz des Erfolges macht sich Klein keine Illusionen: "Die Krankenkassen werden aus Kostengründen weiter Druck machen und es wird darum gehen, angemessene rettungsdienstliche Standards auch im dünn besiedelten ländlichen Raum zu verteidigen".