Der Landkreis Nienburg hat die Marke von 35 Corona-Neufällen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten, die das Land Niedersachsen als eine Grenze zur Umsetzung regionaler Beschränkungen festgelegt hat. Nachdem der Landkreis die Überschreitung per Allgemeinverfügung bekanntgegeben hat, greift automatisch § 6 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 7. Oktober 2020, der private Zusammenkünfte und Feiern regelt.
„In unseren Fallzahlen können wir keinen Ort und keinen Anlass als maßgeblichen Hotspot identifizieren, daher greifen jetzt Beschränkungen für den gesamten Landkreis“, erklärt Landrat Detlev Kohlmeier. Das Ziel bleibt klar: Infektionsketten unterbrechen und eine weitere Ausbreitung des Virus eindämmen.
Vor diesem Hintergrund regelt die Landesverordnung, dass private Zusammenkünfte sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien bis auf Weiteres nicht mehr als 25 Personen umfassen dürfen. Ausnahmen bilden lediglich Zusammenkünfte von engen Familienangehörigen oder maximal zwei Hausständen. Private Feiern an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten und in zur Verfügung gestellten Räumen (Gastronomie) sind auf maximal 50 Personen beschränkt.
Steigt die 7-Tages-Inzidenz auf über 50, drohen weitere Verschärfungen.
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Corona: Landkreis Nienburg überschreitet 7-Tages-Inzidenz
Corona: Landkreis Nienburg überschreitet 7-Tages-Inzidenz
Automatismus der Landesverordnung schränkt private Zusammenkünfte ein.
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Meldung vom 14.10.2020