Damit starten laut der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nienburg die Arbeiten zur vorgesehenen Wiedervernässung. Das Projekt „Klimaschutz durch Moorentwicklung“ („KliMo“) hat einen langen Vorlauf. Von 2014 bis 2017 fanden Gespräche zwischen Landwirtschaftsvertretern, Vertretern der Torfabbaufirmen und des Naturschutzes statt, dann war ein Kompromiss für die Entwicklung des Lichtenmoores gefunden. Naturschutzbereiche und landwirtschaftliche Entwicklungsflächen werden künftig räumlich getrennt, und das Entwässerungssystem wird so umgestaltet, dass Wiedervernässung und Landwirtschaft möglich sind.
Bei der Projektumsetzung vereinen sich Flurbereinigung und Naturschutz. Unter dem Titel „KliMo Lichtenmoor – integraler Bestandteil der Flurbereinigung (FKU) – Moorrenaturierung Lichtenmoor“ finanzieren die Europäische Union (EFRE-Förderrichtlinie, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung), das Land Niedersachsen und der Landkreis Nienburg diese Maßnahmen zur Moorentwicklung. Mit der Projektleitung der Naturschutzmaßnahmen hat der Landkreis Nienburg die Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer (ÖSSM) beauftragt.
Bevor die eigentlichen Maßnahmen zur Vernässung des zentralen Moores stattfinden, werden im Lichtenmoor und den Randbereichen rund 50 Wasserstandsmessrohre eingebaut. Sie dienen der Dokumentation der Wasserstände sowohl in den Naturschutzbereichen als auch in den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Das Messnetz wurde so konzipiert, dass auch vorhandene Peilrohre, oft in der Landschaft kenntlich durch ein Schutzdreieck, eingebunden sind.
Eine Fachfirma wird mit einer Bohrraupe auf die Flächen fahren und an den jeweiligen Standorten zwei bis sechs Meter lange Rohre, die einen Durchmesser von sechs Zentimetern aufweisen, einbauen. Der größte Teil der Rohre wird auf Flurstücken im öffentlichen Eigentum platziert. Für die Rohre, die auf Privatflächen installiert werden sollen, wurden von den Eigentümern Einverständniserklärungen eingeholt. Die Fachfirma wird im Zusammenspiel mit der Projektleitung darauf achten, dass keine Schäden an den Zufahrten beziehungsweise an den Nutzflächen, die teilweise überfahren werden, entstehen.
Die ersten praktischen Maßnahmen zur Moorrenaturierung sind für den Herbst vorgesehen. Auf Flächen im Eigentum des Landkreises Nienburg und dem Land Niedersachsen werden dann Gehölze entfernt und alte Weidezäune abgebaut.