Die geschützten Landschaftsbestandteile, die dem Ödland und den sonstigen naturnahen Flächen zuzuordnen waren, wurden aus dem Verzeichnis der geschützten Teile von Natur und Landschaft des Landkreises Nienburg/Weser gelöscht. Die Bekanntgaben der Flächen an alle Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgehoben.
Grund für den Wegfall der gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Ödland und sonstigen naturnahen Flächen ist die an deren Stelle tretende Verpflichtung, für Nutzungsänderungen/-intensivierungen die Bestimmungen der Eingriffsreglung - § 17 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)- anzuwenden. Für einen Eingriff, der nicht von einer Behörde durchgeführt wird und keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige bedarf, ist ab sofort auch in Niedersachsen eine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich. Die ehemaligen Schutzbestimmungen für Ödland und sonstige naturnahe Flächen sind nicht mehr erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Nienburg/Weser unter www.lk-nienburg.de/oedland.
Nienburg, 22.12.2020
LANDKREIS NIENBURG/WESER
Der Landrat
Im Auftrag
G ä n s s l e n