§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf |
151.583.600 € |
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf |
158.906.400 € |
1.3 der außerordentlichen Erträge auf |
0,00 € |
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf |
0,00 € |
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
146.760.700 € |
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
151.887.300 € |
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2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf |
5.846.600 € |
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf |
13.354.900 € |
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2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf |
7.500.000 € |
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf |
4.026.500 € |
nachrichtlich:
Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes auf |
160.107.300 € |
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes auf |
169.268.700 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und |
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Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf |
7.500.000 € |
festgesetzt. |
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§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf |
404.900 € |
festgesetzt. |
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§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2011 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen |
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Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf |
47.000.000 € |
festgesetzt. |
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§ 5
Die Umlagesätze für die Kreisumlage werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt:
- 53 v. H. von den Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A, der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer, des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer sowie des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer,
- 47 v. H. von 90 v. H. der Schlüsselzuweisungen.
§ 6
Für die Befugnis des Landrates über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 65 NLO und § 89 Abs. 1 NGO zuzustimmen, gelten Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Höhe von 10.000,00 EURO im Einzelfall als unerheblich.
Nienburg, 17.12.2010
LANDKREIS NIENBURG/WESER
Der Landrat
Eggers
Bekanntmachung
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat mit Erlass vom 03.03.2011, Az. 32.16-10302-256 (2011) die Haushaltssatzung des Landkreises Nienburg/Weser für das Haushaltsjahr 2011 gem. § 65 der Niedersächsischen Landkreisordnung, § 15 des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes sowie den §§ 91 Abs. 4, 92 Abs. 2 und 94 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hinsichtlich des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen, des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen, des Höchstbetrages der Liquiditätskredite sowie der Umlagesätze der Kreisumlage genehmigt.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2011 liegt gem. § 65 NLO i. V. m. § 86 Abs. 2 Satz 3 NGO an 7 Tagen - vom Tage der Veröffentlichung gerechnet - beim Landkreis Nienburg/Weser, Kreishaus am Schloßplatz, Zimmer 339 in Nienburg öffentlich aus.
Nienburg, den 07.03.2011
Landkreis Nienburg/Weser
Der Landrat
Im Auftrag
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