Die Auflösung tritt – unabhängig von der öffentlichen Bekanntmachung - zum 01.01.2019 in Kraft.
Gläubiger des Verbandes haben Ihre Ansprüche bis zum 31.12.2018 beim Landkreis Nienburg/Weser, Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg anzumelden.
Die vollständige Auflösungsverfügung bzw. aufsichtsbehördliche Genehmigung des Auflösungsbeschlusses wird am 30. November 2018 unter www.landkreis-nienburg.de, Bürgerservice / Bekanntmachungen, veröffentlicht.
Darüber hinaus ist sie im Original einsehbar beim Landkreis Nienburg/Weser, Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg im Kreishaus B, Zimmer 268.
Nienburg, den 27. November 2018
LANDKREIS NIENBURG
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Witt