Der Landkreis Nienburg/Weser kommt seiner Verpflichtung zur Registrierung von gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 24 Abs. 3 NAGBNatSchG und Wallhecken gemäß § 29 Abs. 1 BNatschG in Verbindung mit § 22 Abs. 3 NAGBNatSchG im Kreisgebiet nach.
Bestimmte Biotope und Wallhecken sind einem gesetzlichen Schutz unterstellt (§§ 30 Abs. 1 und Abs. 2, 29 Abs. 1 und Abs. 2 BNatSchG), der generell ohne ein besonderes Verfahren wirksam ist. Auf diese Weise werden selten gewordene Biotoptypen sowie Wallhecken mit einer besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt und die biologische Vielfalt vor Beeinträchtigungen oder Zerstörung bewahrt, unabhängig davon, wo sie sich befinden mögen.
Gemäß § 39 Satz 5 NAGBNatSchG kann die Ankündigung, bei mehr als zehn Betroffenen, durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Die hiermit angekündigten Kartierungen finden im Zeitraum von Mitte April 2021 bis Ende 2022 statt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.lk-nienburg.de/biotop , www.lk-nienburg.de/wallhecke
Nienburg, 29.03.2021
LANDKREIS NIENBURG/WESER
Der Landrat
Im Auftrag
G ä n s s l e n