- Am 14.10.2020, 12:00 Uhr hat im Landkreis Nienburg/Weser die Zahl der mit dem Corona-Virus neu Infizierten im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung 36,2 Fälle je 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen erreicht.
- Damit treten folgende Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung in Kraft:
a) Private Zusammenkünfte und Feiern im Freien im privaten Bereich sind unter Wahrung des Abstandsgebots nur noch mit maximal 25 Personen zulässig,
b) private Zusammenkünfte und Feiern in öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten, außerhalb der eigenen Wohnung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und gastronomischen Betrieben sind unter Wahrung des Abstandsgebots nur noch mit maximal 50 Personen zulässig.
Die Einzelheiten ergeben sich aus § 6 Abs. 3 und 6 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 7. Oktober 2020.
Begründung:
Gem. § 6 Abs. 3 Satz 2 Nds. Corona-Verordnung hat der Landkreis mit Allgemeinverfügung das Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz der mit dem Corona-Virus neu Infizierten von 35 je 100.000 Einwohner bekanntzugeben. Mit der öffentlichen Bekanntmachung sind die in der Verordnung gem. § 6 Abs. 3 und 6 vorgesehenen Einschränkungen für private Zusammenkünfte und Feiern anzuwenden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts oder in elektronischer Form erhoben werden.
Hinweis: Bei Erhebung der Klage in elektronischer Form sind besondere Voraussetzungen zu beachten. Hinweise und Erläuterungen dazu finden Sie auf der Internetseite des Gerichts.
Nienburg, den 14. Oktober 2020
Der Landrat
In Vertretung
Klein