§ 6
Höhe der Kostenbeiträge, Fälligkeit
(4) Pro geleistete Stunde, für die eine laufende Geldleistung an die Tagespflegeperson erstattet worden ist, wird ein Kostenbeitrag entsprechend der nachstehenden Tabelle gefordert:
Kostenbeitrag |
|
Betreuung in Räumlichkeiten der Tagespflegeperson |
1,40 € |
Betreuung im Haushalt der Erziehungsberechtigten |
1,10 € |
Betreuung durch landkreiseigene Tagespflegepersonen und Inanspruchnahme von Betreuungsstunden außerhalb des gesetzlichen Anspruchs gem. § 4 der Satzung zusätzlich |
3,30 € |
§ 7
Inkrafttreten
Die geänderte Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Nienburg, 11.12.2020
Landkreis Nienburg/Weser
Der Landrat
Kohlmeier