1. Satzung
zur Änderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes “Staustufe Schlüsselburg” in Müsleringen vom 12.12.1996
Aufgrund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz-WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. I. S. 405) in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes “Staustufe Schlüsselburg” in der Sitzung am 16.07.2020 folgende Änderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes “Staustufe Schlüsselburg” in Müsleringen vom 12.12.1996 (Amtsblatt der Aufsichtsbehörde vom 27.12.1996) beschlossen:
Artikel 1
§ 11 Absatz (1) erhält folgende neue Fassung:
1. Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder,
§ 12 Absatz (1) erhält folgende neue Fassung:
(1) Der Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern, die ehrenamtlich tätig sind. Davon entfallen auf:
Die Gemarkung Diethe 1 Ausschussmitglied
die Gemarkung Müsleringen 3 Ausschussmitglieder und
die Gemarkung Stolzenau 1 Ausschussmitglied.
Zusätzlich werden 2 Mitglieder als stellvertretende Ausschussmitglieder gewählt. Die Reihenfolge, in der die Stellvertreter eintreten (1., 2. Stellvertreter), ist zu bestimmen. Bei Ver- hinderung eines ordentlichen Ausschussmitgliedes zu einer Sitzung kann ggf. eine Vertretung durch eines der stellvertretenden Ausschussmitglieder (nach Reihenfolge) erfolgen. Die gewählten Stellvertreter sind zugleich in der festgelegten Reihenfolge Nachrücker für während der Wahlperiode ausscheidende ordentliche Ausschussmitglieder.
§ 15 Absatz (2) erhält folgende neue Fassung:
(2) Wenn ein Ausschussmitglied vor dem Ablauf der Amtszeit ausscheidet, ist entsprechend § 12 zu verfahren (Nachrücker).
§ 16 Absatz (1) erhält folgende neue Fassung:
(1) Der Vorstand besteht aus 3 Personen, die ehrenamtlich tätig sind. Die/Der Vorstandsvorsitzende ist Verbandsvorsteherin/Verbandsvorsteher. Ein Vorstandsmitglied ist stellvertretende Verbandsvorsteherin/stellvertretender Verbandsvorsteher.
In § 16 wird der Absatz (2) ersatzlos gestrichen.
In § 20 Absatz (1), Sätze 4 und 5 sollen folgende Änderung vorgenommen werden:
Wer am Erscheinen verhindert ist, teilt dies unverzüglich der Verbandsvorsteherin/dem Verbandsvorsteher mit.
Artikel 2
Diese 1. Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung durch die Aufsichtsbehörde in Kraft.
Müsleringen, den 16.07.2020
Wasser- und Bodenverband
“Staustufe Schlüsselburg”
in Müsleringen
gez. Berghorn
Verbandsvorsteher
Bekanntmachung:
Gemäß § 58 Abs. 2 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 – in der zurzeit geltenden Fassung – wird die 1. Änderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Staustufe Schlüsselburg“ in Müsleringen hiermit aufsichtsbehördlich genehmigt.
Die geänderte Satzung tritt vom Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Nienburg, den 26.01.2021
Landkreis Nienburg/Weser
D E R L A N D R A T
Fachdienst Umweltrecht und Kreisstraßen
Im Auftrag
gez. Witt