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Informationen für Wahlhelfer
Die nächsten Wahlen finden am Sonntag, den 26.05.2019 statt.
An diesem Tag werden im Landkreis Nienburg die Vertreterinenn und Vertreter für das Europäische Parlament gewählt. Gleichzeitig bestimmen die Wählerinnen und Wähler darüber, wer neue Landrätin oder neur Landrat des Landkreises Nienburg wird.
Die Mitgliedsgemeinden des Landkreises Nienburg suchen hierfür freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Welche Aufgaben haben Wahlhelferinnen und Wahlhelfer?
- Ausgabe der Stimmzettel
- Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
- Mitarbeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
- müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen, z.B. dürfen sie während ihrer Tätigkeit kein Zeichen sichtbar tragen, das auf ihre politische Überzeugung hinweist und
- sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen über die bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten schweigen.
- erhalten in der Regel eine Aufwandsentschädigung.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stadt-, Flecken- oder Samtgemeindeverwaltung.
Verschaffen Sie sich einen Eindruck der Aufgaben mithilfe der folgenden Videos des Bundeswahlleiters.