Wassergefährdende Stoffe
Die Gefahren von Gewässer-/Bodenverunreinigungen nehmen durch den steigenden Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ständig zu.Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die geeignet sind, die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers/Bodens nachteilig zu verändern.
In allen Fällen, in denen wassergefährdende Stoffe
- dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wassers und des Bodens herbeigeführt haben oder herbeizuführen drohen,
- in oberirdische Gewässer eingebracht oder eingeleitet worden sind,
- in das Grundwasser eingeleitet worden sind,
ist die Zuständigkeit der Wasserbehörde begründet.
Der Landkreis Nienburg/Weser als Untere Wasserbehörde ist für Maßnahmen zur Bekämpfung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen, durch die Gefahren oder Schäden für die Gewässer (I., II., III. Ordnung und das Grundwasser) und des Bodens entstehen können oder entstanden sind, zuständig.
Handelt es sich um einen Unglücksfall oder um einen Schadensfall, bei dem ein sofortiges Eingreifen der Wasserbehörde zwingend erforderlich ist, wird dieFEUERWEHREINSATZLEITSTELLE der Landkreise Schaumburg und Nienburg/Weser das Notwendige veranlassen.
Die Feuerwehreinsatzleitstelle ist unter der Tel.-Nr. (05721) 93700-0 oder über die Notrufnummer 112 ohne Vorwahl zu erreichen.
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