Bodenschutz und Altlasten
Der Boden ist die zentrale Lebensgrundlage für Pflanzen und direkt oder indirekt für Tiere und Menschen. Er ist Voraussetzung für die Produktion von Nahrungsmitteln, bildet einen Schutzkörper für das Grundwasser und reguliert den Stoffhaushalt. Zudem gilt er als unersetzbares Kulturgut. An jeden Quadratmeter werden die vielfältigsten Nutzungsansprüche gestellt - als Siedlungsraum, als Verkehrsträger, als landwirtschaftliche Nutzfläche, als Rohrstofflagerstätte und vieles mehr.
Der vorsorgende Bodenschutz konzentriert sich auf die vorsorgliche Vermeidung der Entstehung von schädlichen Bodenveränderungen. Hierzu sind nach dem Gesetz insbesondere Grundstückseigentümer und die Nutzer von Grundstücken verpflichtet Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen, die durch ihre Nutzung auf dem Grundstück oder in dessen Einwirkungsbereich hervorgerufen werden können. Dazu gehört auch das Auf- und Einbringen von Bodenmaterial auf Grundstücken, entsprechend der Kriterien, die in der Bodenschutzverordnung festgelegt sind.
Vorsorgender Bodenschutz bedeutet nicht nur Schutz des Bodens vor qualitativen Einbußen durch Schadstoffeinträge oder mechanische Einflüsse, die zu Verdichtungen führen, sondern auch Schutz vor einem übermäßigen Flächenverbrauch. Nur intakte Böden sind Garanten für saubere Gewässer und nur funktionsfähige, unversiegelte Flächen tragen dazu bei beispielsweise die negativen Auswirkungen eines Hochwassers zu mindern.
Der nachsorgende Bodenschutz befasst sich mit dem Umgang mit altlastverdächtigen Flächen und Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte). Neben dem Führen des Altlastenkatasters geht es hier um die Anordnung und Durchführung von Untersuchungs- und Überwachungsmaßnahmen sowie Gefahrenabwehrmaßnahmen oder die Genehmigung von Sanierungsplänen. Es gilt hier schädliche Bodenveränderungen flächenmäßig zu erfassen, auf Schadstoffbelastungen zu untersuchen und bezüglich der vorherrschenden Nutzung und Schutzgutbetroffenheit zu bewerten. Je nach Einschätzung der Belastungssituation ist der Standort gegebenenfalls zu überwachen oder zu sanieren.
Rechtliche Grundlagen
Bis in die jüngere Vergangenheit war das Problembewusstsein für Bodenverunreinigungen in unserer Gesellschaft lange Zeit wenig ausgeprägt. Erst im Jahre 1998 wurde mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) ein eigenes Gesetz zum Schutz des Bodens und zum Umgang mit Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch Altlasten und andere schädliche Bodenveränderungen erlassen.
Die 1999 in Kraft getretene Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) enthält dazu die näheren Ausführungsbestimmungen, wie die Festlegung von Grenzwerten, z. B. Prüf- und Maßnahmenwerte, Vorgaben für Sanierungsziele, Untersuchungs- und Analysemethoden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bodenschutzes in Niedersachsen werden seit 1999 durch das Niedersächsische Bodenschutzgesetz (NBodSchG) geregelt. Dieses Gesetz verpflichtet u. a. die Unteren Bodenschutzbehörden auf Grundlage des Liegenschaftskatasters ein Verzeichnis der altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten zu führen. Dieses so genannte „Altlastenkataster" soll insbesondere Informationen über Art und Umfang Schadstoffbelastungen sowie die geplanten und ausgeführten Maßnahmen und auch Überwachungsergebnisse enthalten.
Ansprechpartner/in
Frau Spehlbrink![]() | |
Amt / Bereich 55 FB Umwelt › 551 FD Umweltrecht und Kreisstraßen Kreishaus B, Zimmer 269 // 1. OG Kreishaus am Schloßplatz 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-269 Telefax: 05021 967-447 E-Mail: bodenschutz@kreis-ni.de Arbeitszeit: | |
Herr Kwiatkowski![]() | |
Amt / Bereich 55 FB Umwelt › 551 FD Umweltrecht und Kreisstraßen Kreishaus B, Zimmer 268 // 1. OG Kreishaus am Schloßplatz 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-7902 Telefax: 05021 967-447 E-Mail: bodenschutz@kreis-ni.de | |
Herr Schardien![]() | |
Amt / Bereich 55 FB Umwelt › 551 FD Umweltrecht und Kreisstraßen Kreishaus B, Zimmer 268 // 1. OG Kreishaus am Schloßplatz 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-268 Telefax: 05021 967-447 E-Mail: bodenschutz@kreis-ni.de |