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Abfallrecht
Zum Schutz der Umwelt gibt es konkrete Rechtsvorschriften. Danach ist der Landkreis unter anderem untere Abfall- und Bodenschutzbehörde.
Neben der Überwachung der Abfallentsorgung muss der Landkreis darauf hinwirken, dass Abfälle möglichst vermieden oder umweltverträglich verwertet werden.
Der ordnungswidrige und umweltgefährdende Umgang mit Abfällen und die illegale Lagerung und Entsorgung von Abfällen kann mit einem Bußgeld oder in schweren Fällen sogar als Straftat geahndet werden.
Bei Fragen zur Entsorgung von Abfällen berät Sie auch gern der Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser, 31582 Nienburg.
Rechtsgrundlage:
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in der zurzeit gültigen Fassung
Ansprechpartner/in
Herr Büsing![]() | |
Amt / Bereich 55 FB Umwelt › 551 FD Umweltrecht und Kreisstraßen Kreishaus B, Zimmer 267 // 1. OG Kreishaus am Schloßplatz 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-267 Telefax: 05021 967-447 E-Mail: umwelt@kreis-ni.de |