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Umweltrecht
Unter Umweltrecht versteht man die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Schutz der natürlichen Umwelt und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme bezwecken.
Die Umwelt braucht Schutz, damit die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Boden, Wasser, Luft, Pflanzen und Tiere sowie deren Lebensstätten müssen auf Dauer geschützt werden. Damit auch zukünftige Generationen sie noch nutzen können.
Um diesen Schutz zu bewirken, sind verschiedene Herangehensweisen möglich:
- Minimierung der Einwirkungen auf das Schutzgut:
Man geht vom Schutzgut und dessen Gefährdungen aus und begrenzt oder minimiert die Einwirkungen auf das Schutzgut. Dieser Ansatz liegt sehr vielen Umweltschutzgesetzen zugrunde. Bekannte Beispiele dafür sind: die Naturschutzgesetze, das Wasserhaushaltsgesetz und das Niedersächsische Wassergesetz. - Begrenzung der schädlichen Wirkungen bekannter Umweltgefahren:
Man geht von bekannten Quellen von Umweltgefährdungen oder -schädigungen aus und begrenzt die von ihnen ausgehenden schädlichen Wirkungen. Dies kann auf zwei Weisen erfolgen. Zum Einen kann quellenbezogen angesetzt werden, das heißt, man regelt die von einer Gefährdungsquelle ausgehenden Emissionen. Zum Anderen kann umweltbezogen angesetzt werden, wobei man eine Gesamtimmissions-belastung festlegt, die dann durch Regelungen an den einzelnen Quellen zu unterschreiten ist. Der schlichte quellenbezogene Ansatz liegt dem deutschen Immissionschutzrecht zu Grunde, das quasi "planlos", das heißt ohne echte Gesamtimmissionsgrenzen die Emissionen bestimmter Emittenten regelt. - Regelungen zu umweltgefährdenden Stoffen und Gegendständen:
Bestimmte umweltgefährdende Stoffe oder Gegenstände werden einem Regelungsregime unterworfen um so die von den Stoffen oder Gegenständen selbst oder vom Umgang mit ihnen ausgehenden Umweltgefahren zu minimieren. Beispielhaft sind hier insbesondere das Abfall- und das Chemikalien-, in Ansätzen das Atomrecht zu nennen.