Sie sind hier: Politik & VerwaltungUmweltUmweltrecht
Umweltrecht
Das sind alle Rechtsnormen, die den Schutz der Umwelt und auch der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosystem und der natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Wasser, Luft, Pflanzen, Tiere bezwecken.
Um diesen Schutz zu bewirken, sind verschiedene Herangehensweisen möglich:
- Minimierung der Einwirkungen auf das Schutzgut:
Ausgehend vom Schutzgut und dessen Gefährdung werden die Einwirkungen begrenzt oder minimiert. Dies findet sich in vielen Umweltschutzgesetzen wieder wie Naturschutzgesetz, Wasserschutzgesetz. - Begrenzung der schädlichen Wirkungen bekannter Umweltgefahren:
Ausgehend von (bekannten) Quellen von Umweltgefährdungen oder -schädigungen werden die davon ausgehenden schädlichen Wirkungen begrenzt.
Dies kann auf zwei Weisen erfolgen:
- Quellenbezogen können die von einer Gefährdungsquelle ausgehenden Emmissionen geregelt werden. Dies findet sich u.a. im Immissionsschutzrecht wieder.
- Umweltbezogen kann eine Gesamtimmissionsbelastung festlegt werden, die dann durch Regelungen an den einzelnen Quellen zu unterschreiten ist.
- Regelungen zu umweltgefährdenden Stoffen und Gegenständen:
Umweltgefährdende Stoffe unterliegen Regelungen (auch im Umgang) um dadurch davon ausgehende Gefahren zu minimieren Beispielhaft sind hier insbesondere das Abfall- und das Chemikalienrecht.