Der Landkreis Nienburg/Weser ist zusändig für alle Kommunen außer der Stadt Nienburg/Weser, die ihre eigene Wohngeldstelle unterhält.
Über den Link "Wohngeld Bewilligung" gelangen Sie zu weiteren Informationen zur Antragstellung.
314 FD Bundesleistungen![]() | |
31 FB SozialesKreishaus A Kreishaus am Schloßplatz 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-425 Telefax: 05021 967-433 E-Mail: bundesleistungen@kreis-ni.de | Montag - Donnerstag |
Der Landkreis Nienburg/Weser ist zusändig für alle Kommunen außer der Stadt Nienburg/Weser, die ihre eigene Wohngeldstelle unterhält.
Über den Link "Wohngeld Bewilligung" gelangen Sie zu weiteren Informationen zur Antragstellung.