Informationen zur "Bollmanns Stiftung"
Die Familie Bollmann bezog ihr Vermögen aus einer im Jahr 1841 erworbenen Papiermühle. In ihr wurde zunächst Packpapier für Zichorien hergestellt, ehe die Anlage später zu einer Zichorienfabrik umgerüstet wurde.
Im März 1854 gründete Georg Friedrich Bollmann schließlich mit einem Kapital von 3000 Thalern aus eigenem Vermögen und 1000 Thaler vom Krameramt das erste öffentliche Krankenhaus Nienburgs. Eine Bedingung war hierbei das abgabefreie zur Verfügung stellen eines Baugrundstücks seitens der Stadt. In der Stiftungsurkunde erklärte Bollmann: „Es ist mein Wunsch, nach Kräften dahin zu wirken, dass einem tief gefühlten Bedürfnisse, dem Besitze eines Krankenhauses in der Stadt Nienburg, abgeholfen werde. Zur Erreichung dieses Zweckes bestimme ich hierdurch, das aus meinem Vermögen dazu durch Zahlung einer Summe von Dreytausend Thalern der Grund gelegt werde, ..."
Bemerkenswert an Bollmanns Engagement ist die Tatsache, dass es seinerzeit noch nahezu keine sozialen Einrichtungen gab. Er war also ein Pionier für etwas, was in der heutigen Gesellschaft zur Selbstverständlichkeit geworden ist.
Im November 2001 verkaufte die Bollmannstiftung das Krankenhaus schließlich für etwas über 1.000.000 € an die Mittelweser-Kliniken.
In der Satzung vom 11.12.2001 heißt es dazu: "Nach annähernd 150 Jahren der Krankenhausträgerschaft durch die Stiftung "Bollmanns Krankenhaus" haben sich die wirtschaftlichen, medizinischen und strukturellen Rahmenbedingungen für den Betrieb eines Krankenhauses grundlegend geändert. Die fortgesetzte Krankenhausträgerschaft durch die Stiftung kann diesen neuen Rahmenbedingungen nicht gerecht werden und würde den Fortbestand des Krankenhauses in Nienburg und der Stiftung selbst existentiell gefährden. Um den Bestand der Stiftung zu sichern und damit dem Stifterwillen weitestgehend Rechnung zu tragen, wird der Betrieb eines öffentlichen und gemeinnützigen Krankenhauses aufgegeben und der bisherige Stiftungszweck - die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege - den geänderten Umständen entsprechend neu definiert."
Stiftungsvermögen
Das Stiftungsvermögen besteht aus dem Erlös der Krankenhausveräußerung abzüglich der mit der Aufgabe der Trägerschaft verbundenen Verbindlichkeiten.
Das Vermögen ist in seinem Wert zu erhalten. Dazu ist das Vermögen ertragbringend anzulegen und eine freie Rücklage zu bilden. Seriosität ist für die Stiftung hierbei von außerordentlicher Wichtigkeit.
Des Weiteren kann das Stiftungsvermögen durch Zustiftungen, im Wert von mindestens 1000 €, die ausdrücklich dazu bestimmt sind, erweitert werden.
Der Vorstand
Der Vorstand ist das einzige Stiftungsorgan. Ihm gehören 9 Personen an:
1. einem Pfarrer, der von der ev.-luth. Kirchengemeinde St. Martin in Nienburg/Weser benannt wird (aktuell Herr Martin Lechler),
2. einem Angehörigen der Nienburger Kaufmannschaft, der von der Nebenstelle Nienburg der Industrie- und Handelskammer Hannover im Einvernehmen mit den örtlichen Organen des Kaufmannstandes benannt wird (aktuell Herr Jürgen Matthies),
3. einem Mitglied des Rates der Stadt Nienburg/Weser, das vom Rat der Stadt Nienburg gewählt wird (aktuell Herr Friedrich Käse),
4. 5 Kreistagsabgeordneten des Landkreises Nienburg/Weser, die vom Kreistag gewählt werden (aktuell Herr Dr. Burkhard Bauer, Herr Tim Hauschildt, Frau Insa Höltke, Frau Uta Sievers und Frau Barbara Weißenborn),
5. dem jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Nienburg/Weser (aktuell Landrat Detlev Kohlmeier).
Der Vorstand beschließt in mindestens halbjährlich stattfindenden Sitzungen u.a. über die Zuschüsse, evtl. Änderung der Satzung, den jährlichen Wirtschaftsplan und die Jahresrechnung.
Ansprechpartner/in
Frau Dachs![]() | |
Amt / Bereich 13 FB Finanzen (Leitung) Kreishaus A, Zimmer 340 Kreishaus am Schloßplatz 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-340 Telefax: 05021 967-529 E-Mail: finanzen@kreis-ni.de |