Nutzungsbedingungen für den Medien- und Geräteverleih
Stand: 01.08.2020
§ 1 Zielgruppen und Aufgabe
(1) Das Kreismedienzentrum Nienburg stellt Schulen, öffentlich - rechtlich anerkannten Organisationen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung sowie eingetragenen Vereinen im Landkreis Nienburg, Medien, Mediendateien und Geräte kostenlos zur Verfügung. Sie dürfen nur im Landkreis Nienburg für nichtgewerbliche Zwecke der Bildung und Erziehung verwand und eingesetzt werden. Mediendateien (Online-Medien) werden ausschließlich Lehrkräften von Schulen im Landkreis Nienburg bereitgestellt.
§ 2 Verleih und Leihfrist
(1) Medien und Geräte können telefonisch, per Fax, per Email oder persönlich im Medienzentrum bestellt werden. Medien können auch im Online-Katalog vorbestellt werden.
(2) Bestellte Medien und Geräte sind im Medienzentrum abzuholen und zurückzugeben.
(3) Die Leihfrist für Medien beträgt 14 Tage. Leihfristen für Geräte werden individuell vereinbart. Der Tag der Abholung und der Tag der Rückgabe wird je als ein Ausleihtag gerechnet.
(4) Leihfristen können, bei Verfügbarkeit, auf Wunsch um 14 Tage verlängert werden.
(5) Entleiher*in im Sinne dieser Entleihbedingungen ist diejenige Person, die im Kreismedienzentrum die unter §1 genannten Gegenständen persönlich entleiht oder die Schule bzw. Organisation, die durch Beauftragt entleihen lässt.
(6) Die Entleiher*innen müssen sich beim Ausleihen auszuweisen, sofern sie nicht persönlich bekannt sind.
(7) Die Entleiher*innen erkennen durch Unterschrift auf dem Verleihschein die Entleihbedingungen an.
(8) Bei schuldhaftem Überschreiten des Rückgabetermins und bei wiederholten Verstößen gegen die Entleihbedingungen können die Entleiher*innen vom Verleihverkehr ausgeschlossen werden. Für Medien und Geräte, die nach der 3. Mahnung nicht zurückgegeben sind, erfolgt die Ersatzbeschaffung zu Lasten der Entleiher*innen.
§ 3 Nutzung und Weitergabe
(1) Medien dürfen nur mit Geräten genutzt werden, die technisch einwandfrei und ordnungsgemäß funktionieren.
(2) Geliehene Geräte und Medien dürfen nur mit Zustimmung des Medienzentrums an andere Personen oder Institutionen weitergegeben werden.
§ 4 Online Medien
(1) Der Medienzugang zu Online-Medien ist ausdrücklich beschränkt auf die Lehrkräfte der vom Medienzentrum betreuten Schulen.
(2) Den Zugang, um sich im Online-Katalog anzumelden, richtet das Medienzentrum ein, nachdem die Lehrkräfte die Nutzungsbedingung im Anmeldeformular anerkannt haben. Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit Schulstempel.
(3) Diese Daten dürfen Dritten vom Nutzer nicht zugänglich gemacht werden.
(4) Endet die Tätigkeit bei einer Institution, so ist dies unverzüglich dem Medienzentrum anzuzeigen. Der Zugang zum Online-Medienkatalog wird dann gelöscht. Bei einem Schulwechsel innerhalb des Landkreises Nienburg/Weser kann auf Wunsch ein neues Konto eingerichtet werden.
(5) Über den Online-Medienkatalog können ausschließlich Lehrkräfte Medien herunterladen. Dies ist nur nach Anmeldung im Online-Katalog möglich. Schüler*innen erhalten keinen Zugang.
(6) Für die aus dem Konjunkturpaket II beschafften Medien gilt der Erlass:
http://www.nibis.de/nibis3/uploads/1heihoke/files/merlin_erlass.pdf.
(7) Die entleihenden bzw. nutzenden Einrichtungen und Personen haben herunter geladene Mediendateien spätestens mit Ablauf von 4 Wochen nach Entleihung zu löschen.
§ 5 Urheberrechte, Lizenzbestimmung
(1) Die nutzenden Einrichtungen und Personen sind zur Wahrung der Urheberrechte und Lizenzvorschriften der Online-Medien verpflichtet. Ferner sind Lehrkräfte verpflichtet, Schüler*innen und Eltern über die Urheberrechte und Lizenzvorschriften der Online- Medien zu informieren.
(2) Entleiher*innen haben die Bestimmungen des Urheberschutzgesetzes für Ausleihmedien (DVD, etc.) einzuhalten. Jedes Kopieren von Ausleihmedien, auch auszugsweise, ist verboten.
§ 6 Haftung
(1) Die entleihenden Einrichtungen und Personen haften für Beschädigungen und Verlust von Medien, Mediendateien und Geräten.
(2) Schäden sind unverzüglich zu melden. Bei Verstößen gegen die Meldepflicht bzw. andere Vorschriften dieser Nutzungsordnung kann die Einrichtung oder die jeweilige Entleiherin bzw. der Entleiher vom Verleih ausgeschlossen werden.
§ 7 Haftungsausschluss
(1) Die Entleiher*innen (wie in §2 Punkt 5 definiert) haften für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts.
(2) Jegliche Haftung durch das Kreismedienzentrum Nienburg für Schäden irgendwelcher Art, die durch die Nutzung von entliehenen Medien, Mediendateien oder Geräten entstehen, ist ausgeschlossen.
(3) Die Nutzer*innen stellen das Kreismedienzentrum Nienburg von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch die Nutzung der Leihmedien, Mediendateien und Leihgeräte entstehen.
(4) Daten, die von Entleiher*innen auf bespielbaren Datenträgern von Leihgeräten gespeichert sind, müssen vor der Rückgabe gelöscht sein.