Raumordnungsverfahren
Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen werden in einem besonderen Verfahren, dem Raumordnungsverfahren (ROV), untereinander und mit den Erfordernissen der Raumordnung abgestimmt. Vorhaben, für die ein ROV durchgeführt werden soll, sind durch eine Rechtsverordnung bestimmt. In Einzelfällen kann von der Durchführung eines ROV abgesehen werden. Als Ergebnis eines ROV stellt die Landesplanungsbehörde fest, ob und unter welchen Bedingungen ein raumbedeutsames Vorhaben mit den Erfordernissen übereinstimmt.
Beim Landkreis Nienburg/Weser wurden in der Vergangenheit zahlreiche ROV zu Vorhaben des Bodenabbaus oder für Vorhaben zum Ausbau der Infrastruktur durchgeführt.
Ansprechpartner/in
Frau Rohlfing![]() | |
Amt / Bereich 54 Regionalentwicklung Kreishaus B, Zimmer 457 // 4. OG Kreishaus am Schloßplatz 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-457 Telefax: 05021 967-510 E-Mail: regionalentwicklung@kreis-ni.de |