3. Änderung RROP
Im Zuge der 3.Änderung sollte das im geltenden Regionalen Raumordnungsprogramm für den Landkreis Nienburg/Weser 2003 (RROP) in der Zeichnerischen Darstellung festgelegte Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung Zeitstufe II am südöstlichen Ortsrand der Ortschaft Müsleringen in der Gemeinde Stolzenau in verkleinerter Form festgelegt werden. Auf diese Weise sollten in den beiden zu streichenden Teilflächen Freiräume für landwirtschaftliche Entwicklungen geschaffen werden.
Im Gegenzug sollte gem. Vorgabe des Landes-Raumordnungsprogrammes Niedersachsen 2012 (LROP) eine „Tauschfläche“ südlich der Ortschaft Stolzenau neu als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung festgelegt werden, die den gestrichenen Teilgebieten in Fläche, Umfang und Qualität entspricht.
Im Zuge des Änderungsverfahrens konnte das Einvernehmen mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) trotz zahlreicher Gespräche nicht hergestellt werden. Deswegen war eine Genehmigung der 3. RROP-Änderung nicht möglich. Aus diesem Grund musste das 3. RROP-Änderungsverfahren ergebnislos beendet werden.
Die Streichung des Vorranggebiets Rohstoffgewinnung südöstlich von Müsleringen soll nunmehr im Rahmen der Neuaufstellung des RROP erfolgen.
Ansprechpartner/in
Herr Arndt![]() | |
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