Verwertungskonzept (ehem. QFN)
Für die dauerhafte Sicherung des ordnungsgemäßen Verbleibs von Wirtschaftsdüngern aus der Nutztierhaltung sowie von Gärresten im Sinne des § 41 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 der NBauO müssen diejenigen, die eine Tierhaltungsanlage oder Biogasanlage errichten oder betreiben, nachweisen, dass sie nach Maßgabe des Düngerechtes entweder dauerhaft über Flächen verfügen, die die abgängigen Stoffe aufnehmen können, oder die Abnahme der abgängigen Stoffe dauerhaft rechtlich gesichert haben. Dafür ist ein Verwertungskonzept, bestehend aus Qualifizierten Flächennachweis, dem Nachweis des Lagerraums und ggf. erforderlichen Abgabeverträgen, vorzulegen.
Weitere Erklärungen zum Verwertungskonzept sowie die erforderlichen Formulare/Vordrucke können Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen abrufen.