Ausnahmen von der STVO
Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Ansprechpartnerin: Frau Schäfer
- Ausnahme von Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- Ausnahmegenehmigung "Gurtanlege- und Helmtragepflicht"
Ansprechpartnerin: Frau Rücker