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Jagdrecht, Waffenrecht
Der Landkreis Nienburg/Weser als Jagdbehörde ist für alle Aufgaben zuständig, die sich aus dem Bundes- bzw. dem Nds. Jagdrecht ergeben, wie z.B. Jagdscheine erteilen oder Jägerprüfung abnehmen.
Darüber ist er für die Angelegenheiten des Waffenrechts zuständig. Das Waffenrecht dient dem Ziel, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der im Privatbesitz befindlichen Waffen im Interesse der öffentlichen Sicherheit auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den unten angeführten weiteren Informationen zum Thema.
Organisationseinheiten
172 FD Gewerbe, Jagd und Waffen | |
Kreishaus A Kreishaus am Schloßplatz 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-421 Telefax: 05021 967-430 E-Mail: jagd@kreis-ni.de | Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr |