Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Die Aufgaben einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten leiten sich aus dem Grundgesetzt und der Niedersächsischen Verfassung ab. Sie wirkt an allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen mit, die die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen. Sie arbeitet an der Erstellung und Umsetzung des Gleichstellungsplans mit, der Bestandteil der kommunalen Personalplanung ist. Gleichstellungspolitik beinhaltet auch die Belange von Männern, etwa wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und in ihrer Funktion weisungsfrei.
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten leiten sich aus folgenden Gesetzen ab:
Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Niedersächsische Verfassung, Artikel 3, Absatz 2, Satz 3:
"Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise."
Hieraus ergeben sich für die Gleichstellungsbeauftragte Aufgaben innerhalb und außerhalb der Verwaltung.
Beispiele der Aufgaben innerhalb der Verwaltung
- Sie nimmt Einblick in die Sitzungsvorlagen des Kreistages, des Kreisausschusses sowie der Fachausschüsse unter dem Gesichtspunkt Geschlechtergerechtigkeit.
- Sie initiiert, unterstützt und begleitet Maßnahmen der Frauenförderung.
- Sie begleitet alle wirtschaftlichen, sozialen und personellen Entscheidungen ihrer Kommune.
- Sie hat ein Vorschlagsrecht für Aufgaben zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Beispiele der Aufgaben außerhalb der Verwaltung
- Sie erarbeitet Verbesserungsvorschläge für die berufliche und soziale Situation von Frauen in ihrem Wirkungskreis.
- Sie knüpft und pflegt Kontakte zu Frauengruppen, -vereinen, -verbänden, aber auch zu weiteren Vereinen, Behörden, Verbänden, Institutionen und Beratungseinrichtungen.
- Sie sammelt Informationsmaterialien zwecks Weitergabe an interessierte Frauen und im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit.
- Sie organisiert und betreut Veranstaltungen, Fachtagungen und Frauennetzwerke.
- Sie initiiert und begleitet Vorhaben zur Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung.
- Sie plant und begleitet Projekte zur Mädchenförderung.
- Sie betreibt eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, um das verfassungsrechtliche Gleichstellungsgebot gesellschaftlich zu verdeutlichen.
- Sie bietet Rat suchenden Frauen ihre vertrauliche Hilfe an.
- Sie initiiert zielgruppenspezifische Maßnahmen für Alleinerziehende, Sozialhilfeempfängerinnen und Migrantinnen.
Ansprechpartner/in
Frau Gleichstellungsbeauftragte Petra Bauer![]() | |
Amt / Bereich 103 Gleichstellungsbeauftragte (Leitung) Kreishaus A, Zimmer 241 // 1. OG Kreishaus am Schloßplatz 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-581 Telefax: 05021 967-0 E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@kreis-ni.de | |
Frau Jaretzke![]() | |
Amt / Bereich 103 Gleichstellungsbeauftragte Kreishaus A, Zimmer 241 // 1. OG Kreishaus am Schloßplatz 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-7903 Telefax: 05021 967-874 E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@kreis-ni.de Arbeitszeit: |