Die Ausbildungszeit kann in Ausnahmefällen verlängert werden, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Der Antrag auf Verlängerung ist von dem/der Auszubildenden zu stellen, vor der Entscheidung werden die Ausbildenden gehört.
Sie sind hier: Bürgerservice
Ausbildungszeit: Verlängerung
Externe Ansprechpartner/in
Industrie- und Handelskammer Hannover ![]() Schiffgraben 49 30175 Hannover Telefon: 0511 3107-0 Telefax: 0511 3107-333 E-Mail: info@hannover.ihk.deHomepage: www.hannover.ihk.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Kammer, die fachlich und örtlich zuständig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Angaben zum bestehenden Ausbildungsvertrag
- Begründung für die Verlängerung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Verlängerung wird nach erfolgter Genehmigung von der zuständigen Stelle in die Liste der Ausbildungsverhältnisse eingetragen. Eine nochmalige Meldung durch den Ausbildungsbetrieb ist nicht nötig.