Schülerinnen und Schüler, die einen entsprechenden Bedarf nachweisen können, erhalten ab Beginn der Ausbildung, jedoch nicht für Zeiten vor Antragstellung, eine Förderung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird.
Förderungsfähig sind Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen (ab Klasse 10) und Kollegs.
Die Förderung für den Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden und noch einigen anderen Schulen setzt dabei voraus, dass die/der Auszubildende nicht bei den Eltern wohnt und die auswärtige Unterbringung auch erforderlich ist, insbesondere da die besuchte (oder eine andere vergleichbare) Schule von der Wohnung der Eltern aus nicht erreichbar ist.
Die Ausbildung an Berufsakademien kann in Niedersachsen nicht gefördert werden.
Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit vom Einkommen und Vermögen der Schülerin/des Schülers und - da die Förderung grundsätzlich familienabhängig erfolgt - vom Einkommen der Eltern und der Ehegattin/des Ehegatten oder der eingetragenen Lebenspartnerin/des eingetragenen Lebenspartners ab. Soweit im Gesetz festgelegte Freibeträge überstiegen werden, wird dies auf den jeweiligen Bedarfssatz angerechnet und verringert den Förderungsbetrag entsprechend.
Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet (der sog. Bedarf). Als monatlicher Bedarf sind im BAföG Pauschalbeträge vorgesehen, deren Höhe abhängig ist von der Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts wohnend). Für Auszubildende mit Kindern unter zehn Jahren wird ggf. ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt.
Eine exakte Aussage darüber, ob eine Förderung nach dem BAföG zu erwarten ist und ggf. wie viel, kann nur nach einer sorgfältigen Prüfung aller individuellen Voraussetzungen durch die zuständige Stelle erfolgen.
Money makes the world go round.....und auch der Schulbesuch kostet Geld. Jede Schülerin und jeder Schüler muss von Irgendetwas leben. Miete, Lebensmittel, Krankenversicherung und und und – all das will jeden Monat bezahlt werden. Damit niemandem in der Schulzeit finanziell die Puste ausgeht, gibt es die staatliche Ausbildungsförderung, besser bekannt unter dem Namen BAföG.
Ausbildungsförderung soll jedem jungen Menschen die Möglichkeit geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Neigungen entspricht.
Der Landkreis Nienburg/Weser leistet Ausbildungsförderung für den Besuch von
- weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10
- Berufsfachschulen ab Klasse 10
- Fach- und Fachoberschulen
- Berufsaufbauschulen, Abendhauptschulen, -realschulen, -gymnasien und Kollegs
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Rechtmäßig erbrachte Leistungen müssen daher nicht zurückgezahlt werden.
Aber die Leistung nach dem BAföG fällt nicht als warmer Geldregen einfach vom Himmel – ein paar Formulare müssen schon ausgefüllt werden. Selbst wenn die Leistungen nach dem BAföG im Einzelfall nur einen Teil der monatlichen anfallenden Kosten decken sollten: Die Mühe der Antragstellung ist gemessen an dem Aufwand der Selbstfinanzierung lächerlich gering.
Also – die Schreibgeräte gespitzt, Bescheinigungen eingeholt, und auf zum Fachbereich Soziales. Wir helfen gern bei der Antragstellung und haben uns zum Ziel gesetzt, jeden Anspruch optimal und rasch zu realisieren.
Die Ausbildungsförderung für ein Studium an einer Universität ist bei dem zuständigen Studentenwerk der Universität zu beantragen.