Staatsangehörige eines Nicht-EU Landes können zum Zwecke der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung in Deutschland die Blaue Karte EU , auch EU Blue Card, beantragen (Aufenthaltstitel für eine hochqualifizierte Beschäftigung).
Eine Blaue Karte EU kann ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU Landes beantragen, wenn dieser:
- einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt und
- ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen hat oder einen bereits unterschriebenen bzw. bereits bestehenden Arbeitsvertrag und damit mindestens ein bestimmtes Bruttogehalt erreicht