Die Aufenthaltserlaubnis wird für einen befristeten Aufenthalt erteilt bzw. verlängert.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Elektronischer Aufenthaltstitel".
Voraussetzungen
Für die Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis sind vielfältige Voraussetzungen zu erfüllen, die vom Aufenthaltszweck abhängig sind und daher hier nicht in ihrer Gesamtheit abgebildet werden können.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, sich bei der Ausländerbehörde ausführlich beraten zu lassen.
Unterlagen
- Antrag
- gültiger Nationalpass
- aktuelles Passfoto
Weitere Unterlagen sind abhängig vom Sachverhalt und können bei der Ausländerbehörde erfragt werden.