Der Aufenthalt als Au-pair ist für junge Menschen gedacht, die ihre Sprachkenntnisse vervollständigen wollen und ihre Allgemeinbildung durch Teilnahme am Leben im Gastland erweitern wollen. Als Gegenleistung dafür erfolgt eine begrenzte Mitwirkung an den familiären Aufgaben (leichte Hausarbeiten, Kinderbetreuung) für maximal ein Jahr bei einer Gastfamilie.
Voraussetzungen des Au-pairs
- Mindestalter 17 Jahre (bei Minderjährigen muß eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen), das 25. Lebensjahr darf grundsätzlich noch nicht vollendet sein
- unverheiratet, kinderlos
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache
- Bereitschaft zu Kinderbetreuung und Mithilfe im Haushalt
Voraussetzungen der Gastfamilien
- Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die Rechte und Pflichten
- Familie muss Deutsch als Muttersprache sprechen
- Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung
- Zahlung eines angemessenen Taschengeldes (mindestens 205,00 Euro im Monat)
- Abschluss einer privaten Kranken- und Unfallversicherung
Hinweise zur Einreise
Mit Ausnahme der EU-Staaten, Australien, Island, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und der Vereinigten Staaten von Amerika ist bereits vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einzuholen.
Unterlagen für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis
- Antrag
- gültiger Nationalpass
- aktuelles Foto
- Au-pair-Vertrag
Hinweis:
Die Auflistung ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten können Sie bei der Ausländerbehörde erfragen.
Gebühren
Die Gebühr beträgt, sofern keine Ermäßigungstatbestände vorliegen:
- 100,00 Euro
für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis