Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.
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Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
Ansprechpartner/in
172 FD Gewerbe, Jagd und Waffen![]() | |
17 FB Ordnung und VerkehrKreishaus A Kreishaus am Schloßplatz 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-421 Telefax: 05021 967-430 E-Mail: jagd@kreis-ni.de | Montag - Donnerstag |
Telefon-Durchwahlnummern: Jagd und Waffen: 05021 967-219, -119 Gewerbe, Kehrwesen: 05021 967-217, -218, -396 |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Zuständige Stelle
Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftliche Anzeige
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.