Anerkennung von Prüfungs- und Bescheinigungseinrichtungen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Allgemeine Informationen
Zum Erwerb besonderer Kenntnisse als Voraussetzung für die Durchführung bestimmter Arbeiten an Geräten, die geregelte Stoffe enthalten, können Einrichtungen als kompetent anerkannt werden.