Natürliches Mineralwasser darf gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es amtlich anerkannt ist.
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Amtliche Anerkennung von natürlichen Mineralwasser
Externe Behörden
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und LebensmittelsicherheitRöverskamp 5 26203 Wardenburg Telefon: 0441 570260 Telefax: 0441 57026179 E-Mail: pressestelle@laves.niedersachsen.deHomepage: http://www.laves.niedersachsen.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Antragsunterlagen müssen die Forderungen gemäß § 3 Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Min/TafelWV) sowie der Anlagen 1-3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser erfüllen.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:630,00 EUR - 1.830,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.