Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Gemäß § 6 Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) ist der Landkreis Nienburg / Weser verpflichtet ein Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten zu führen. Es handelt sich hierbei um:
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Altlasten sind Flächen auf denen durch den Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen schädliche Bodenveränderungen entstanden sind. Sie können in der Praxis durch den Betrieb von gewerblichen oder industriellen Anlagen verursacht werden, aber auch im privaten Bereich beispielsweise durch eine unsachgemäße Lagerung von Stoffen (Heizöl, Holz- oder Pflanzenschutzmittel u.a.).
Bei Grundstücksgeschäften, Bauaktivitäten oder der Umnutzung insbesondere von Gewerbe- und Industrieflächen ist die Frage nach dem Vorliegen eines Altlasten-verdachts von großer Bedeutung.
Die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Nienburg /Weser gibt Auskünfte gemäß NBodSchG über Eintragungen im Altlastenkataster an Bürger/innen, die ein berechtigtes Interesse hieran nachweisen können. Dies sind zum Beispiel Eigentümer, Kaufinteressenten, Pächter, Mieter, Bauherren oder Investoren. Die Auskunftserteilung ist gebührenpflichtig. Die gültigen Gebührensätze können beim Fachdienst Umweltrecht und Kreisstraßen erfragt werden.
Im Altlastenkataster werden Informationen über den umwelttechnischen Untersuchungszustand eines Grundstücks gesammelt. Diese können aus einem reinen Altlastenverdacht bestehen, der von einer vorhergehenden Nutzung abgeleitet wurde, aber auch eine komplette Schadensbeurteilung beinhalten.
In einem Geographischen Informationssystem (GIS) sind die Flächen digital erfasst.
Ein großer Anteil der Altlast-Verdachtsflächen ist ausschließlich wegen seiner Vornutzung, also eines Altlastenverdachts in das Kataster aufgenommen worden. Die Gewichtung dieses Altlastenverdachts (Altlastenrelevanz), wird mit Hilfe eines Bewertungssystems, des Baden Württemberger Branchenkatalogs, vorgenommen.
Nicht von jeder ermittelten Altlast-Verdachtsfläche geht eine Gefahr aus. Dennoch ist es grundsätzlich sinnvoll vor Abschluss eines Kaufvertrages die Altlastenfrage zu klären.