Personen, die den Wesenstest abnehmen, bedürfen nach § 13 Absatz 1 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der vorherigen Zulassung.
Sie sind hier: Bürgerservice
Abnahme von Wesenstests Zulassung
Externe Behörden
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und LandesentwicklungCalenberger Straße 2 30169 Hannover Telefon: 0511 120-2136-2137-2138 Telefax: 0511 120-2382 E-Mail: pressestelle@ml.niedersachsen.deHomepage: http://www.ml.niedersachsen.de/ |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.